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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08   

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https://dejure.org/2011,23114
OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08 (https://dejure.org/2011,23114)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2011 - 3 L 792/08 (https://dejure.org/2011,23114)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 3 L 792/08 (https://dejure.org/2011,23114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft; Anrechnung "fiktiver Elternbeiträge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschreibungen sind keine "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung i.S.d. § 11 Abs. 4 S. 1 KiFöG; Abschreibungen als "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung i.S.d. § 11 Abs. 4 S. 1 KiFöG; Erstattungsfähigkeit von sogenannten ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschreibungen sind keine "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung i.S.d. § 11 Abs. 4 S. 1 KiFöG; Abschreibungen als "für den Betrieb notwendige Kosten" einer Einrichtung i.S.d. § 11 Abs. 4 S. 1 KiFöG; Erstattungsfähigkeit von sogenannten ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Teilnahme- bzw. Elternbeiträge für die (behinderungsneutralen) Leistungen erhoben werden, obliegt dabei allein dem in Anspruch genommenen freien (oder öffentlichen) Träger der Tageseinrichtung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1997 - 5 C 6.96 - DVBl. 1997, 1439 (1440)).

    Im Übrigen ist die Frage der konkret-individuellen Zumutbarkeit der Kostenbeteiligung der Eltern nach § 90 SGB VIII kein Gesichtspunkt, der bereits bei der Festsetzung der Elternbeiträge berücksichtigt werden darf; die konkret-individuelle Kostenbeteiligung ist erst für die Frage des Erlasses oder der Übernahme eines Teilbetrages oder einer Gebühr nach § 90 Abs. 2, 3 und 4 SGB VIII von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Der Senat habe in seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 21. Januar 2010 (5 CN 1.09), unberücksichtigt gelassen, wonach ein Anspruch freier Träger von Einrichtungen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gegenüber einem anderen Leistungsträger über eine bestimmte Förderung nicht geeignet sei, eine Ungleichbehandlung der vom Träger in Anspruch genommenen weiteren Leistungsverpflichteten zu rechtfertigen.

    Die Klägerin kann sich auch nicht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 (5 CN 1.09, juris) darauf berufen, dass eine restriktive Auslegung des Begriffs der Betriebskosten im Sinne des § 11 Abs. 4 KiFöG nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei, weil die Förderung der Investitionskosten im Sinne des § 12 KiFöG unter einem Haushaltsvorbehalt stehe und zudem diese Förderung im Ermessen des Landes stehe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 L 168/08

    Kostenerstattung für Kindertageseinrichtungen - zu Abschreibungen als für den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Die Klägerin trägt zur Begründung vor, dass, soweit der Senat in seinem Urteil vom 21. April 2010 (3 L 168/08) es abgelehnt habe, die Kosten für Abschreibungen als betriebsnotwendige Kosten im Sinne des § 11 Abs. 4 Satz 1 KiFöG anzuerkennen, dies nicht überzeugend sei.

    Der Senat hält auch nach den Ausführungen der Klägerin in der Berufungsbegründung an der im Urteil vom 21. April 2010 (3 L 168/08, veröffentlicht in juris) vertretenen Auffassung fest.

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Ferner muss die Gemeinde grundsätzlich eine zeitlich angemessene Möglichkeit haben, die Richtigkeit des geforderten Betrages zu überprüfen (vgl. zum eisenbahnkreuzungsrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis: BVerwG, Urt. v. 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, NVwZ 2003, 481).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch des § 11 Abs. 4 KiFöG als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 3 C 23.03 -, NVwZ 2004, 991).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Überdies ist neben den Eigenleistungen des (freien) Einrichtungsträgers bei den öffentlich geförderten Investitionen gemäß § 12 KiFöG auch bei den Betriebskosten ein Eigenanteil des Einrichtungsträgers bei der Defiziterstattung gem. § 11 Abs. 4 KiFöG i. H. v. regelmäßig bis zu 5 v. H. vorgesehen (zur Eigenleistung von Trägern der freien Jugendhilfe: BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1967 - 2 BvF 3/62 u. a. -, BVerfGE 22, 180).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R

    Pflegeversicherung - öffentliche Investitionskostenförderung - nachträglicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Der Befugnis, über das "Ob" der Förderung überhaupt zu entscheiden, will er sich aber regelmäßig nicht begeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355; BSG, Urt. v. 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R -, BSGE 96, 28, jeweils zum Anspruch des Trägers eines nur mit Eigenmitteln und privaten Darlehen finanzierten Pflegeheimes auf nachträgliche öffentliche Investitionskostenförderung bei wettbewerbsverzerrender öffentlicher Förderung anderer Pflegeheime in Sachsen-Anhalt).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Der Befugnis, über das "Ob" der Förderung überhaupt zu entscheiden, will er sich aber regelmäßig nicht begeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.2008 - 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355; BSG, Urt. v. 26.01.2006 - B 3 P 6/04 R -, BSGE 96, 28, jeweils zum Anspruch des Trägers eines nur mit Eigenmitteln und privaten Darlehen finanzierten Pflegeheimes auf nachträgliche öffentliche Investitionskostenförderung bei wettbewerbsverzerrender öffentlicher Förderung anderer Pflegeheime in Sachsen-Anhalt).
  • BVerwG, 14.05.2004 - 5 B 24.04

    Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Staffelung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Die von der Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.05.2004 - 5 B 24.04 - juris) befasst sich lediglich mit der Frage, ob und in welcher Höhe im Verhältnis zwischen Eltern und Einrichtungsträger Elternbeiträge erhoben werden dürfen bzw. in welcher Höhe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Elternbeiträge einkommensschwacher Familien gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII zu übernehmen hat.
  • BVerwG, 29.04.1999 - 5 C 12.98

    Sozialhilfe für Besuch einer integrativen Kindertagesstätte; Elternbeitrag für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08
    Die Einschränkung in § 43 Abs. 2 BSHG hinsichtlich der eingeschränkten Heranziehbarkeit der Eltern behinderter Kinder betraf indes nur die "behinderungsbedingten" Kosten, nicht aber steht sie einer Heranziehung der Eltern von behinderten Kindern zu den sonstigen Betriebskosten der Einrichtung entgegen, die durch den Besuch bzw. die Betreuung behinderter wie nichtbehinderter Kinder gleichermaßen anfallen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1999 - 5 C 12.98 - NVwZ-RR 1999, 762).
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 34.73

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen auf Grund sonstiger

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Ein solcher kann jedenfalls nicht allein damit begründet werden, dass kreisangehörige Gemeinden in der Vergangenheit mit freien Trägern über die Erstattung der nach § 11 Abs. 4 KiFöG LSA 2010 für den Betrieb der Tageseinrichtung notwendigen Kosten gestritten haben und es deshalb zu einigen wenigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren gekommen ist (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 22. Februar 2006 - 6 A 230/04 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -, juris).
  • OVG Thüringen, 10.07.2015 - 3 KO 565/13

    Erstattung von Betriebskosten der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft

    Insoweit verweise er auf die Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -), das in vergleichbarer Rechtslage einen konkreten Anspruch feststelle.

    Dieses schon vom eindeutigen Wortlaut vorgegebene Verständnis der gesetzlichen Regelung wird weder durch die insoweit offenen Gesetzgebungsmaterialien - der ursprüngliche Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in diesem Punkt umfassend durch die Gesetzgebungsberatungen im Landtag und seinen Ausschüssen geändert, ohne dass eine Begründung hierfür angegeben wird - noch durch die vom Kläger zitierte Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 - juris) in Frage gestellt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 4 L 107/14

    Zur Berücksichtigung "fiktiver" Elternbeiträge bei der

    Schon der vormals zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil vom 9. Februar 2011 (- 3 L 792/08 - vgl. auch Urt. v. 15. Juni 2011 - 3 L 244/09 -, jeweils zit. nach JURIS) entschieden, dass nach Sinn und Zweck des § 11 Abs. 4 Satz 1 KiFöG LSA a.F. auch "fiktive" Elternbeiträge zu berücksichtigen seien.

    Zwar bezieht sich § 11 Abs. 4 Satz 2 KiFöG LSA a.F., der eine derartige Vorgabe für die durch den Betrieb einer Einrichtung bedingten und insoweit zu erstattenden Kosten ausdrücklich regelt (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 4 L 24/13 - Urt. v. 9. Februar 2011, a.a.O.) nicht auf die Berechnung der anzusetzenden Elternbeiträge (vgl. Reich, KiFöG LSA, 2. A., § 11 Rdnr. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2020 - 4 K 207/18

    Kalkulation von Kostenbeiträgen für die Nutzung von kommunalen

    Abschreibungen auf die Gebäudeinvestitionen bei den im Eigentum der Kommune stehenden Gebäuden, die als Kindertageseinrichtungen genutzt werden, stellen trotz ihrer grundsätzlichen Einordnung als Investitionskosten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -, juris, Rdnr. 32) einen Ersatz für die nicht anfallenden Miet- bzw. Pachtzahlungen dar und können deshalb im Rahmen des § 90 Abs. 1 SGB VIII, § 13 KiFöG LSA als Sachkosten angesehen werden (so im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 -, juris, Rdnr. 29).
  • VG Magdeburg, 31.03.2015 - 6 A 3/15

    Investitionskostenförderung einer Kindertagesstätte

    Der in § 12 Kinderförderungsgesetz - KiFöG - in der bis 31. Juli 2013 geltenden Fassung vorgesehene "Haushaltsvorbehalt" umfasste nicht die Befugnis, über das "Ob" der Förderung überhaupt zu entscheiden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -, juris).(Rn.18).

    Der Befugnis, über das "Ob" der Förderung überhaupt zu entscheiden, will er sich aber regelmäßig - so auch hier - nicht begeben (so zu § 12 KiFöG a.F. OVG LSA, Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -, juris, Rn. 37, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. August 2008 - 3 B 11/08 -, juris, Rn. 19).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2011 - 3 L 244/09

    Erstattung des Betriebskostendefizits von Kindertageseinrichtungen

    Die Ermittlung der Zinstage durch das Verwaltungsgericht entspricht der Berechnung wie im Urteil des Senates vom 9. Februar 2011 (- 3 L 792/08 - juris), da auch das Verwaltungsgericht auf den jeweiligen Eingang der prüffähigen Unterlagen bzw. der Bereitschaft der Beklagten zur Prüfung der Unterlagen der Klägerin abgestellt hat.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2023 - 4 L 15/23

    Wertmäßiger Kostenbegriff bei der Ermittlung der Beiträge zum

    Diese am wertmäßigen Kostenbegriff orientierte Bemessung ist als allgemeines Prinzip nicht nur im Handels- und Einkommensteuerrecht sowie im gemeindlichen Haushaltsrecht maßgebend (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. Februar 2011 - 3 L 792/08 -, juris Rn. 29 zu § 11 Abs. 4 Satz 1 KiFöG).
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